20. Dezember 2007
Glückspielstaatsvertrag ab 01.01.2008
Glückspiel ist Ländersache!
Potsdam, 11.12.2007 - Verwaltungsvereinbarung zum Glückspielstaatsvertrag verabschiedet
Die Umsetzung des Glückspiestaatsvertrages kann mit der am Dienstag im Kabinett verabschiedeten Verwaltungsvereinbarung zum Glückspielstaatsvertrag beginnen. Wie die konkrete Umsetzung von statten geht ist noch nicht endgültig entschieden. Mit dem Staatsvertrag verpflichten sich die Länder unter anderem zur Zusammenarbeit bei der Glücksspielaufsicht. Die Aufsichtsbehörden werden zudem zukünftig durch einen unabhängigen länderübergreifenden Fachbeirat Glücksspielsucht unterstützt, der sich aus Experten in der Bekämpfung von Glücksspielsucht zusammensetzt. Eine Geschäftsstelle für die Zusammenarbeit zwischen den Ländern ist auch Bestandteil des Glückspielstaatsvertrages. Für die Umsetzung sind die Bundesländer selbst verantwortlich. Nunmehr bleibt abzuwarten ob die Länder sich abweichend zueinander positionieren. “Damit erhalten die Länder eine tragfähige Basis, um das staatliche Monopol im Glücksspielbereich auch in den nächsten Jahren durch eine einheitliche Umsetzung des Staatsvertrages gewährleisten zu können.”, so die Meldung von der Staatskanzlei aus Potsdam. >>mehr
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