20. Dezember 2007
Glückspielstaatsvertrag ab 01.01.2008
Glückspiel ist Ländersache!
Potsdam, 11.12.2007 - Verwaltungsvereinbarung zum Glückspielstaatsvertrag verabschiedet
Die Umsetzung des Glückspiestaatsvertrages kann mit der am Dienstag im Kabinett verabschiedeten Verwaltungsvereinbarung zum Glückspielstaatsvertrag beginnen. Wie die konkrete Umsetzung von statten geht ist noch nicht endgültig entschieden. Mit dem Staatsvertrag verpflichten sich die Länder unter anderem zur Zusammenarbeit bei der Glücksspielaufsicht. Die Aufsichtsbehörden werden zudem zukünftig durch einen unabhängigen länderübergreifenden Fachbeirat Glücksspielsucht unterstützt, der sich aus Experten in der Bekämpfung von Glücksspielsucht zusammensetzt. Eine Geschäftsstelle für die Zusammenarbeit zwischen den Ländern ist auch Bestandteil des Glückspielstaatsvertrages. Für die Umsetzung sind die Bundesländer selbst verantwortlich. Nunmehr bleibt abzuwarten ob die Länder sich abweichend zueinander positionieren. “Damit erhalten die Länder eine tragfähige Basis, um das staatliche Monopol im Glücksspielbereich auch in den nächsten Jahren durch eine einheitliche Umsetzung des Staatsvertrages gewährleisten zu können.”, so die Meldung von der Staatskanzlei aus Potsdam. >>mehr
Interessante Meldungen zum Thema Sportwetten:
Aktuell - Bwin Bonusprogramm - 10 € Bonus sichern
27.06.2007 - Skandal in der italienischen Fußballliga
15.05.2007 - Sportwettenmonopol nicht zulässig!
02.05.2007 - Wettanbieter bwin kann aufatmen?
23.12.2006 - Sportwettenmonopol beschlossen!
07.11.2006 - Sportwetten chaos
27. Juni 2007
Italienische Fußballliga - Anklage gegen Fußballprofis
In Italien steht der Nationalstürmer Di Michele (US Palermo) neben Massimo Margiotta (Frosinone Calcio), Thomas Manfredini (Atalanta Bergamo) und Vincenzo Sommese (AC Mantova) vor Gericht. Wegen illegaler Fußballwetten wurden die Profis am Dienstag (26. Juni 2007) vom Generalstaatsanwalt des italienischen Fußball-Verbands (FIGC) angeklagt. Damit verbunden wurde auch gegen die Vereine als Arbeitgeber Anklage erhoben. Die Profis sollen auf Lizenzpiele italienischer Ligen getippt haben, was seit 2005 für Lizenzspieler jedoch wegen Manipulation untersagt ist. Nun haben die Fußballstars mit Spielsperren zwischen 3 und 15 Jahren zu rechnen, sollte der Vorwurf bestätigt werden.
15. Mai 2007
SPORTWETTENMONOPOL NICHT ZULÄSSIG! - BWIN GERETTET?
In Sachen Sportwetten gab es in den letzten Monaten bzw. kann man ja auch schon Jahren sagen immer wieder Schlagzeilen zum Thema Sportwettenmonopol. Der Staat sah seine Einnahmen aus dem staatlichen Wettanbieter Oddset gefährdet, da die Konkurrenz einfach innovativer zu sein scheint. Diesen Lauf der Zeit wollte man schnell beenden und es wurde versucht ein Sportwettenmonopol durchzusetzen. So wurde extra eine Ministerpräsidenten-Konferenz ins Leben gerufen um das Sportwettenmonopol zum 01.01.2008 auf den Weg zu bringen. Beim Sportwettenanbieter bwin brach der Börsenkurs um ein vielfaches ein, da die Rechtslage in Deutschland im letzten Jahr sehr unklar erschien. In den Bundesländern mussten so gut wie alle Wettbüros auf Beschluss schließen und zahlreiche Sanktionen wurden bei Nichteinhalten verhängt. Die Buchmacher ließen sich dies jedoch nicht gefallen und so wurde ein Bündnis gegen das Wett-Monopol geschlossen. Hier ist der Slogan “Monopole töten den Wettbewerb”. In Sachen Sportwettenmonopol scheint es nun aber laut neusten Meldungen eine Wende zu geben. Das derzeitige Monopol für Sportwetten in Deutschland ist europarechtlich nicht haltbar, so die Aussagen des europäische Gerichtshof. Lesen Sie dazu mehr bei unserem Partner openPR…
Wen diese ganze Streiterei um das Sportwettenmonopol nicht interessiert und wer einzig und allein in Ruhe seine Tipps abgeben möchte kann sich hier exklusiv über den Sportwetten-Blog bei unserer Nr. 1 “bwin” kostenlos anmelden und sogar noch einen Bonus abstauben. Viel Spass beim Wetten!
2. Mai 2007
betandwin: Wettanbieter betandwin (bwin) kann hoffentlich bald aufatmen!
Bwin bietet Ihnen einen Bonus von 10 € - kostenlos anmelden!
Sportwettenmonopol - Pressemitteilung der CDU
Im Streit um das Sportwettenmonopol äußert sich die CDU/ CSU im Sinne der Wettanbieter (Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag vom 18. April 2007)
Mit einer Lenkungsabgabe sollen die Einnahmen des Staates gesichert werden. D.h. der Staat soll sein Monopol für Sportwetten aufgeben. So die die Unionsfraktionen in den Bundesländern und der CDU/ CSU-Fraktion im Bundestag. Der Vorsitzende der Sprecherkonferenz, Mike Mohring, erklärte im Anschluss an die Sitzung, allein das Lotteriemonopol soll nach dem derzeit gültigen Staatsvertrag von 2004 aufrecht erhalten bleiben.
Der Streit um ein geplantes Wettmonopol in Deutschland drang bis zur EU vor. Mit dem Willen das Sportwettenmonopol aufzugeben, sei man in Sachen EU-Verfassung auf der sicheren Seite, so Mohring.
Die Finanzpolitiker fordern jedoch eine Lenkungsabgabe um die Einnahmen der Länder zu sichern und die Suchprävention zu finanzieren.
Mehr zum Thema Sportwettenrecht finden Sie auf der gleichnamigen Seite hier!
Diese Meldungen könnten auch interessant für Sie sein:
Aktuell - 10 € Bonus bei bwin
20.12.2007 - Bwin Aktienkurs
02.12.2007 - EM 2008 Auslosung & Spiele der Endrunde
25.08.2007 - Bwin Sporwettenanbieter aktuelle News
09.05.2007 - Bundesliga Live auf Bwin
31. März 2007
Bwin Wachstumsgigant - Aktienkurs steigt!
Der österreichische Wettanbieter Bwin strebt zum weltgrößten Glücksspielkonzern. In Europa ist bwin der führende Sportwettenanbieter und Glücksspielkonzern. Man möchte weiter wachsen, so der Bwin-Vorstandsvorsitzende Norbert Teufelberger im Interview mit “Focus Money” (Wirtschaftsmagazin). Die Aktie von bwin musste im letzten Jahr ein gewaltigen Einbruch hinnehmen. Nun hat sich die Aktie wieder festigen können. Wer in den letzten Monaten 2006 die Aktie von bwin gekauft hat, kann sich entspannt zurücklehnen oder Gewinne von über 100% mitnehmen. Die Analysten von Sal. Oppenheim haben das Kursziel sogar auf 41,86 € angehoben.
[Bildquelle: www.onvista.de]
Des Weiteren sieht Bwin vor den Buchmacher Sportingbet zu übernehmen und mit anderen Akquisitionen letztlich bis 2010 zum weltgrößten Glücksspielkonzern aufzusteigen.
Teufelsberger ist auch hinsichtlich des Deutschen Marktes sehr zuversichtlich, nachdem Anfang März der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem so genannten Placanica-Urteil die europäischen Wettmonopole ins Wanken gebracht hatte. “Das Urteil bestätigt unsere Einschätzung, dass staatliche Monopole, die bisher schon nicht gemeinschaftskonform waren, in der heutigen Zeit nicht mehr zu halten sind”.
Der Staatsvertrag über das Glücksspiel in Deutschland, der eine Verlängerung des Monopols bis 2011 vorsieht, kann nach Ansicht des Bwin-Vorstands von den Bundesländern nicht unterschrieben werden. Der Vertrag sei “gemeinschaftswidrig und damit obsolet”.
Hier kostenlos bei bwin anmelden und 10 € Bonus sichern!
6. Januar 2007
Turbulenter Aktienverlauf bwin (bewin, wewin)
Einen turbulenten Aktienverlauf legte im letzten Jahr die “bwin” Aktie hin. Ob es sich lohnt hier zu investieren ist schwer zu sagen. Noch in diesem Jahr ist mit einer endgültigen Entscheidung zum Thema Wetten in Deutschland Seitens der Gerichte zu rechnen. Das staatliche Wettmonopol wurde auf der Ministerpräsidenten-Konferenz (MPK) im letzten Jahr bereits beschlossen. Damit haben es die privaten Wettanbieter umso schwieriger. Uns interessiert Ihre Meinung zu diesem Thema. Nutzen Sie die Möglichkeit Ihre Kommentare zu diesem Artikel abzugeben!

Bildquelle: http://aktien.onvista.de/snapshot.html?ID_OSI=97911
23. Dezember 2006
Sportwettenmonopol beschlossen
Ab 01.01.2008 soll das vorerst vierjährige staatliche Wettmonopol mit einem Verbot von Internet-Wetten, allerdings mit einer Übergangsfrist für bestehende Verträge bis ende 2008, in Kraft treten. So wurde auf der Ministerpräsidenten-Konferenz (MPK) entschieden. Bis auf Schleswig Holstein stimmten alle für den Staatsvertrag. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März einer Beibehaltung des Wettmonopols nur unter Auflagen zugestimmt. So müsse vor allem die Werbung für Glücksspiele untersagt werden. Dies sieht der neue Staatsvertrag vor. Im Breitensport stehen damit über einer halben Milliarde Euro an Zuschüssen auf dem Spiel.
7. November 2006
Sportwetten Chaos: Sind Sportwetten in Deutschland nun erlaubt oder verboten?
Die Meldungen über Sportwettenanbieter sind nicht selten und schon garnicht erfreulich für die zahlreichen Sportwettenfirmen, welche gerade in den letzten Jahren wie Pilze aus dem Boden geschossen sind. Aber was ist dran an den ganzen Meldungen? Und wer soll da noch den Überblick behalten?
Ein kurzer Abriss über noch mehr Meldungen:
Die Betreiber der Sportwettenfilialen ärgern sich über die “Willkür” der Gerichte und das rabiate Vorgehen der Behörden.”Vorübergehend geschlossen”. Dieser Hinweis klebt nun schon seit über einem Monat an der Tür vieler Wettfillialen. So wie im beschaulichen Münchner Vorort Unterhaching beispilesweise musste Werner Naßl alle acht Wettbüros schließen, die er für private Sportwetten in Bayern betreibt. Nun gut, private Sportwetten sind eben in Deutschland verboten und solche Wettbüros somit illegal. Wenn die Rechtslage bloß so eindeutig wäre. Im Intenet darf ich soviel Wetten abgeben wie ich möchte, in dem Wettbüro gegenüber dagegen nicht mehr. Was soll der Unsinn fragen sich viele Leute.
Der Sportwettenanbieter BWin darf das Internet zur Vermarktung von Sportwetten weiter nutzen, hat ein Gericht im Eilverfahren entschieden. Das Urteil drüfte nicht nur BWin aufatmen lassen.Der private Sportwettenanbieter BWin mit Sitz im sächsischen Neugersdorf darf weiter über das Internet Sportwetten anbieten - zunächst jedenfalls. Das hat das Dresdner Verwaltungsgericht im Eilverfahren entschieden. Sachsens Innenministerium hatte im August dem Unternehmen die Tätigkeit im Freistaat mit sofortiger Wirkung untersagt. Das Verbot traf auch weitere private Wettanbieter. Der 14. Senat sah keine Veranlassung, das ausgesprochene Verbot sofort durchzusetzen, teilte das Gericht mit. Die Rechtslage auf Bundesebene und in Europa sei noch nicht geklärt. Mit Rücksicht auf die Existenz des Klägers und 52 Arbeitsplätze bei BWin wolle das Gericht nicht vorschnell Tatsachen schaffen, hieß es im Beschluss.
Momentan erscheint in Sachen Sportwetten nur eins eindeutig: das rechtliche Chaos, das bundesweit herrscht. “Solch eine Rechtsunsicherheit hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben”, meint Dr. Peter Rauscher einer der vielen Anwälte, die sich zurzeit mit dieser Thematik befassen.
Beispiel Bayern: Am 25. September entschied das Oberlandesgericht München, dass das Vermitteln von privaten Sportwetten nicht strafbar sei. Zwar ist das gewerbliche Glücksspiel ohne behördliche Lizenz verboten. Jedoch hat sich das Oberlandesgericht mit seiner Entscheidung dem so genannten “Gambelli-Urteil” des Europäischen Gerichtshofs angeschlossen, wonach die Vermittlung von Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Buchhalter durchaus gestattet ist. In Bayern haben sich die Verwaltungsgerichte allerdings einheitlich entschieden, dass private Sportwetten verboten und die Schließungen der Wettbüros somit zulässig seien. Was strafrechtlich legal, kann also verwaltungsrechtlich sehr wohl illegal sein.
Das Chaos wird perfekt beim Blick in andere Bundesländern. Hier haben Verwaltungsgerichte teilweise zugunsten privater Wettanbieter entschieden. So z.B. in Baden-Würrtemberg, wo auch weiterhin Wettbüros betrieben werden können. Kein Wunder, dass die Inhaber vieler Sportwettenbüros sich über die “Willkür” der Gerichte beschweren.
Aber was ist mit Pferdewetten? Sind dies keine Sportwetten im Sinne der Verwaltungsgerichte? Solche Wetten sind seit einem Reichsgesetz von 1922 zweifellos erlaubt. Doch nicht nur zwischen dem vermeintlichen Arm des Gesetzes und privaten Wettanbietern ist ein Kampf ausgebrochen. Es scheint, als bekämpften sich in dieser Sache die Gerichte auch gegenseitig. So hat beispielsweise ein Verwaltungsgericht in Köln gegen das Urteil des zuständigen Oberverwaltungsgerichts, das die Schließung privater Wettbüros als rechtmäßig ansah, beim Europäischen Gerichtshof Klage eingereicht.
Selbst wenn es den Ministerpräsidenten gelingt ihre Landtage auf einen einheitlichen Kurs zu bringen, ist das staatliche Glücksspielmonopol noch nicht in trockenen Tüchern. Bis Ende des Jahres wird nämlich eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Falle “Placanica” erwartet. Falls die Richter in Luxemburg, wie in der großen Mehrheit der Fälle, dem Antrag der Generalanwaltschaft folgen und damit das Verbot privater Anbieter in Italien aufheben, ist es absehbar, dass der EU-Gerichtshof auch den deutschen Staatsvertrag kassieren wird. Momentan lautet also die Devise: Erst mal abwarten. Wobei diese Alternative alles andere als glücklich für die zahlreich Betroffenen Wettbüros ist.
19. Oktober 2006
Oberstaatsanwaltschaft prüft Anzeige gegen bwin und bet-at-home.com
bwin kommt aus den Schlagzeilen nicht mehr raus. Soll das Unternehmen auf diese Weise unter Druck gesetzt werden?
Verein sieht Verstoß gegen österreichisches Strafrecht: bwin-Konzession in Gibraltar habe keine Rechtskraft in Österreich
Der Gemeinnützige Verein “Anonyme Spieler Salzburg” hat gegen den börsenotierten Online-Wettanbieter bwin und den Linzer Glücksspiel-Anbieter bet-at-home.com eine Anzeige eingebracht. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien wird in den nächsten Wochen entscheiden, ob die Sache weiter weiterverfolgt oder zurückgelegt wird, hieß es auf APA-Anfrage aus der Oberstaatsanwaltschaft. Der Wettanbieter bwin, der derzeit an verschiedenen Fronten in mehreren Ländern gegen Glücksspielmonopole kämpft, sieht die Anzeige gelassen.
Bei bwin anmelden.
18. Oktober 2006
Eilverfahren und Gerichtsbeschluss für bwin…
Heute fiel im Eilverfahren vorerst die glückliche Entscheidung für bwin in Deutschland weiter als Wettanbieter tätig zu sein. Dies entschied per Gerichtsbeschluss das Dresdner Verwaltungsgericht. Somit darf das Internet weiter zur Vermarktung von Sportwetten genutzt werden. Das Urteil dürfte nicht nur bwin im sächsischen Neugersdorf aufatmen lassen. Sachsens Innenministerium hatte im August mehreren Wettanbietern die Tätigkeit im Freistaat mit sofortiger Wirkung untersagt. Der 14. Senat sah keine Veranlassung, das ausgesprochene Verbot sofort durchzusetzen, teilte das Gericht mit.
Nun darf also vorerst weiter gezockt werden. Hier anmelden.
